Anlaufstelle für Integritätsverletzungen
innerhalb der Heilsarmee

«anlaufstelle-heimkinder.ch» ist die Anlaufstelle für Frauen und Männer, die früher in Kinderheimen der Heilsarmee fremdplatziert worden sind. Die ehemaligen Bewohnenden dieser Kinderheime können sich melden, wenn sie damals in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität verletzt worden sind
Foto: Paul Senn , Alle Rechte vorbehalten

Die unabhängige Anlaufstelle bietet Beratung für alle Betroffenen und stellt bei Integritätsverletzungen Anträge auf Wiedergutmachung.

Auskunft & Beratung

Die Anlaufstelle ist telefonisch Dienstags und Mittwochs jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.
Kontaktnahmen per E-Mail und postalische Zusendungen können jederzeit erfolgen und werden innerhalb einer Woche beantwortet.

Hintergrund

Viele Kinder und Jugendliche haben in Schweizer Heimen Sicherheit und Geborgenheit erfahren. In einzelnen Fällen wurde ihre körperliche, psychische oder sexuelle Integrität aber verletzt – mit Folgen für das ganze Leben.

Die Heilsarmee Schweiz will als sorgende Institution alle Fälle von möglichen Integritätsverletzungen erfasst wissen. Vor diesem Hintergrund hat sie beschlossen, für ehemalige Bewohnende ihrer Kinderheime eine unabhängige Anlaufstelle ins Leben zu rufen.

Dieser neue Stelle trägt den Namen «anlaufstelle-heimkinder.ch» und wird von der Guido Fluri Stiftung betrieben. Die Anlaufstelle ist völlig unabhängig und bietet eine professionelle, kostenlose und anonyme Beratung für alle Betroffenen. Sie stellt bei Integrationsverletzungen Anträge auf Wiedergutmachung.

Fragen & Antworten

Für wen ist die Anlaufstelle?
Die Anlaufstelle steht allen Bewohnenden von Kinderheimen und ähnlichen Institutionen der Heilsarmee Schweiz offen, die vergangene und aktuelle Integritätsverletzungen melden wollen.

Die unabhängige Anlaufstelle hört die Betroffenen an, berät sie bei Integritätsverletzungen, sucht zusammen mit der betroffenen Person Formen der Wiedergutmachung und stellt Anträge an die Heilsarmee.

Formen der Wiedergutmachung sind:

  • Eine offizielle schriftliche Entschuldigung
  • Eine persönliche Begegnung und eine Entschuldigung
  • Eine schriftliche Anerkennung des erlittenen Unrechts
  • Finanzielle Leistungen in Form eines Solidaritätsbeitrags

Anrecht auf einen Solidaritätsbeitrag haben Personen, die zum Zeitpunkt der Integritätsverletzung minderjährig und/oder schutzbedürftig waren. Verletzungen der Integrität sind Übergriffe, bei denen die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit von Betroffenen oder deren geistige Entwicklung unmittelbar oder mittelbar in schädigendem Ausmass beeinträchtigt worden sind.

Die Guido Fluri Stiftung engagiert sich seit über 10 Jahren für die Aufarbeitung früherer Missbrauchsfälle. So hat die «Wiedergutmachungsinitiative» zu einer staatlichen Anerkennung von rund 12’000 Betroffenen geführt. Unter anderem unterhält die Guido Fluri Stiftung die Anlaufstelle KESCHA bei Konflikten mit der KESB und betreibt zusammen mit Kinderschutz Schweiz die Meldestelle «clickandstop.ch», welche sich dem Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Internet verschrieben hat.

Ja. Die Beratenden der Anlaufstelle unterstehen der Vertraulichkeit. Es werden zwischen der Anlaufstelle und der Heilsarmee ohne Zustimmung der Betroffenen keine persönlichen Informationen oder schützenswerte Daten ausgetauscht.

Ja. Die Guido Fluri Stiftung betreibt die Anlaufstelle völlig unabhängig von der Heilsarmee. Sie erhält insbesondere keine Zuwendungen von Seiten Heilsarmee im Zusammenhang mit der Anlaufstelle. Einschätzungen zu Meldungen erfolgen ohne jegliche Einflussnahme von Seiten Heilsarmee. Die Beratenden der Anlaufstelle sind der Heilsarmee nicht weisungsunterstellt.

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